Die FFP2-Masken- sowie die Abstandspflicht entfallen, Patienten und Patientinnen sowie Begleitpersonen haben in der zahnärztlichen Ordination eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende und eng anliegende mechanische Schutzvorrichtung (Mund-Nasen-Schutz - MNS) zu tragen. Für Patienten und Patientinnen sowie Begleitpersonen ist weiterhin weder ein Test- noch ein Impfnachweis erforderlich.
Das Ordinationsteam hat ebenfalls Mund-Nasen-Schutz zu tragen sowie weiterhin einen der unten angeführten Nachweise einer geringen epidemiologischen Gefahr vorzuweisen:
Ferner ist unter Bedachtnahme auf die konkreten Verhältnisse durch geeignete Schutzmaßnahmen das Infektionsrisiko zu minimieren, soweit dies organisatorisch und technisch möglich und zumutbar ist (z. B. durch Aufstellen von Plexiglaswänden im Rezeptionsbereich). Es können durch Zahnärzte und Zahnärztinnen auch strengere Regelungen zur Maskenpflicht vorgesehen werden, z. B. kann vorgeschrieben werden, dass das Ordinationsteam weiterhin FFP2-Masken zu tragen hat.
Quelle: zahnaerztekammer.at